Zollbestimmungen
Innerhalb der Wertgrenze von NOK 6000 bzw. NOK 3000 dürfen die nachstehend aufgeführten Waren zollund steuerfrei eingeführt werden. (Bitte beachten Sie die oben genannten Beschränkungen bei Auslandsaufenthalten von weniger als 24 Stunden.)
Alkohol und alkoholische Getränke
a. 1 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent Alkohol und höchstens 60 Volumenprozent und 1 1/2 Liter andere alkoholische Getränke mit einem
Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenprozent und höchstens 22 Volumenprozent oder 3 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenprozent und höchstens 22
Volumenprozent.
b. 2 Liter Bier mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenprozent oder 2 Liter andere alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenproszent und höchstens 4,7
Volumenprozent Dies bedeutet, dass man z. B. 5 Liter Bier mitbringen kann, wenn dies bei der Einreise das einzige alkoholische Getränk ist.
Alkohol und alkoholische Getränke dürfen nur von Personen über 18 Jahren eingeführt werden. Die Altersgrenze für die Einfuhr von alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent ist 20 Jahre.
Tabakerzeugnisse
a. 200 Zigaretten oder 250 Gramm anderer Tabakerzeugnisse, und
b. 200 Blatt Zigarettenpapier.
Tabakerzeugnisse dürfen nur von Personen über 18 Jahren eingeführt werden.
Fleisch, Fleischprodukte, Milch und Milchprodukte
Insgesamt 10 kg Fleisch, Fleischwaren und Käse aus Ländern des EWR, und Futtermittel außer Hundeund Katzenfutter. Aus Ländern außerhalb des EWR ist die Einfuhr von Fleisch, Fleischwaren, Milch
und Milchprodukten im Reisegepäck verboten. Diese Produkte sind über eine veterinärmedizinische Grenzkontrollstelle einzuführen, wobei den Waren ein Gesundheitszertifikat beizuliegen
hat.
Quelle: www.toll.no




